Im Rahmen seiner Entscheidung zu einem Musterverfahren zur Finanzierung freier Schulen hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die Klage eines freien Schulträgers abgewiesen. Dieser hatte, wie auch andere Träger, gegen das brandenburgische Bildungsministerium geklagt und die rückwirkende Zahlung von höheren Betriebskostenzuschüssen durch das Land gefordert, die sich aufgrund tarifrechtlicher Änderungen im öffentlichen Dienst seit 2018 ergeben würden. Zentraler Streitpunkt war die Frage nach der korrekten Berechnung der Personaldurchschnittskosten.
Dazu erklärt der bildungspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Gordon Hoffmann: „Im Lichte der Entscheidung des OVG war es im vergangenen Jahr eine wichtige und richtige Entscheidung, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens gemeinsam einen tragfähigen Kompromiss zur Finanzierung der Freien Schulen zu entwickeln. Damit haben wir auch das Versprechen aus dem Koalitionsvertrag für eine bessere und transparente Finanzierung der freien Schulen eingelöst. Als CDU-Fraktion war es uns immer wichtig, die Schulen in freier Trägerschaft als tragende Säule der Bildungsvielfalt in unserem Land gegenüber den öffentlichen Schulen gleich zu behandeln."
