07.07.2018, 09:51 Uhr | Pressebericht des Prignitzer

Neues Kita-Gesetz : Können Ben und Mia im August noch in die Kita?
Mit dem Inkrafttreten des neuen Kita-Gesetzes gibt es eine Reihe von Unklarheiten

Potsdam Für viele Eltern kam es über- raschend: Zum 31. Juli kündigte eine Reihe von Kitas in Südbrandenburg, etwa im Amt Ruhland, die Betreuungs- verträge für Kinder, die im August ein- geschult werden. Als Begründung genannt wurde das neue Kita-Gesetz des Landes: Erstmals definiert es ein „Kita- Jahr“, das ähnlich wie ein Schuljahr vom 1. August bis zum 31. Juli geht.
„Bislang herrschte hier immer eine Grauzone“, sagt Sylke Balzer vom Am Ruhland. „Jetzt gibt es hier mehr Klarheit, die zu begrüßen ist.“ Die Kinder könnten ab Anfang August in den Hort gehen, der oft auch in derselben Kita untergebracht sei. „Kein Elternteil wird deswegen auf der Strecke bleiben“, sagte Balzer. Doch tatsächlich scheint die Regelung von Träger zu Träger anders ausgelegt zu werden. Bei der Diakonie weiß man nichts von einem Kita-Jahr, das dazu führen könnte, dass Betreuungsverträge Ende Juli auslaufen. In evangelischen Kitas sei es „nach unserem Kenntnisstand und Praxis so, dass Kitas die Kinder, die ab August in die Schule gehen,bis zum Schuleintritt betreuen dürfen“,sagte die Sprecherin des Diakonischen Werks Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, Susanne Gonswa. „Es gibt bei unseren Trägern auch Beispiele, die ihre Betreuungsverträge standardmäßig bis zum 31. Juli schließen, im Anschluss aber Abmachungen mit ihren Horten haben, diese Kinder ab 1. August aufzunehmen.

Der private Träger Fröbel GmbH schließt schon seit zwei Jahren seine Betreuungsverträge so ab, dass sie Ende Juli auslaufen. Das habe man damals
nach Rücksprache mit dem Bildungsministerium eingeführt, sagt die Pressesprecherin von Fröbel, Beatrice Strübing auf Nachfrage dieser Zeitung.
Der Sprecher des Bildungsministeriums, Ralph Kotsch, wundert sich, dass nun
Betreuungsverträge gekündigt wurden. „Aus unserer Sicht gibt es für solche Kündigungen keinen Grund“, sagte Kotsch. Die Neuregelungen des Kita-Gesetzes würden Kinder, die in wenigen Wochen eingeschult werden, nicht
mehr betreffen. Sie seien vielmehr für Verträge relevant, die nun neu geschlos-
sen werden. „Kinder, die im August in die Schule kommen, können bis dahin in
der Kita betreut werden und die Träger erhalten diese Betreuung bezahlt.“

Die CDU Brandenburgs fordert das Bildungsministerium deshalb auf, eine
Klarstellung vorzunehmen. „Aus meiner Sicht gibt es keinen Grund, Betreu-
ungsverträge zu kündigen“, sagte CDU-Bildungsexperte Gordon Hoffmann.
„Aber das müssen die Träger eben auch wissen – damit keine Eltern oder Kin-
der zwischen die Räder geraten.“ (Von Benjamin Lassiwe)






Quelle: https://www.svz.de/20368917 ©2018